IMPRESSUM

Markus Noppeney, MSc
Büro für Bildung und Organisationsentwicklung

Schnatzerau 154
6553 See /Tirol

T: +43 676 50 500 40
F: +43 5441 86 78

URL:    http://www.markus-noppeney.com
E-Mail: info@markus-noppeney.com

Verantwortlicher:

Markus Noppeney, MSc

USt.-Identifikationsnummer: ATU49753208

AGB

1. ALLGEMEINES

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Markus Noppeney gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Markus Noppeney ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Die Angebote von Markus Noppeney sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag ab diesem Zugang bei Markus Noppeney gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung Markus Noppeney als angenommen, sofern dieser nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. HONORAR

Das Honorar wird zwischen Markus Noppeney und dem jeweiligen Auftraggeber vereinbart. Dabei kann ein Stunden- bzw. Tagsatz oder auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Neben- und Sonderkosten werden gesondert verrechnet. Nebenkosten sind Aufwendungen, die  bei der Durchführung des Auftrages entstehen und vom Auftraggeber neben dem Honorar zu tragen sind.
Sind Nebenkosten mit einem Zeitaufwand verbunden, erfolgt die Abrechnung zusätzlich auch nach den jeweiligen Stundensätzen.

REISEKOSTEN

Reisen erfolgen mit Zustimmung des Auftraggebers; in dringenden Fällen kann die Zustimmung auch nachträglich eingeholt werden.
Bei Reisen zur Erfüllung des Auftrages wird die Reisezeit nach Zeitaufwand zu dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Reise- und Wartezeiten sind nicht für die Zeit der Benützung eines Schlafwagens bzw. der Nächtigung auf Reisen in Ansatz zu bringen.
Es gelten die Fahrtkostenvergütungen für das für die Auftragserfüllung wirtschaftlichste und angemessenste Verkehrsmittel als vereinbart. Zur Berechnung von KM-Geldern wird der jeweilige Satz laut „Tabelle für Lohnsteuer“ herangezogen.

SONSTIGE KOSTEN

Kosten für Vervielfältigungen, Kopien, Drucksorten und die Beschaffung von Unterlagen.
Diese Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand an den Kunden weiterverrechnet.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Jeweils zu Beginn und zur Mitte des Monats können die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt werden.

Fälligkeit
Die Rechnung ist sofort nach Rechnungserhalt und ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung des Honorars ist fällig, unabhängig davon, ob die Leistung vom Auftraggeber separat abgenommen oder verwertet wird.

Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Markus Noppeney. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Als Mahnspesen gelten vereinbart:
1. Mahnung: 20%, 2. Mahnung: 30% und 3. Mahnung: 40% des Normalstundensatzes zuzüglich der Umsatzsteuer.

Akontozahlungen
30% der geschätzten Auftragssumme können bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt werden.

Wurde Pauschalhonorar vereinbart, werden 30% des Pauschalbetrages zu Beginn und der Rest mit Abschluss des Auftrages in Rechnung gestellt.

5. ANGEBOTE UND PRÄSENTATIONEN

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge der Geschäftsanbahnung erstellten Angebote nur zu Auftragszwecken für Markus Noppeney Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von Markus Noppeney an Dritte einer schriftlichen Zustimmung. Eine Haftung von Markus Noppeney Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

Für die Teilnahme an Präsentationen steht Markus Noppeney ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Kommt nach der Präsentation kein Auftrag zustande, so bleiben alle Leistungen , insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum Markus Noppeney ; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Markus Noppeney zurückzustellen.

Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Aufgaben nicht verwertet, so ist Markus Noppeney berechtigt, die präsentierten ldeen und Konzepte anderweitig kostenfrei zu verwenden.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Markus Noppeney nicht zulässig.

6. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT

Alle Leistungen von Markus Noppeney, einschließlich jener aus Angeboten und Präsentationen – auch einzelner Teile daraus – bleiben ebenso wie die einzelnen Leistungen und Entwurfsoriginale im Eigentum von Markus Noppeney und können von Markus Noppeney jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
Änderungen von Leistungen Markus Noppeney durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Markus Noppeney und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen von Markus Noppeney, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Markus Noppeney erforderlich.

7. KENNZEICHNUNG/ REFERENZ

Markus Noppeneyist berechtigt, auf allen erstellten Produkten und Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Markus Noppeney, MSc – Büro für Bildung und Organisastionsentwicklung,  allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Weiters erklärt sich die Kunde bereit, in die Liste der Referenzen aufgenommen zu werden, die von Markus Noppeney zu Werbezwecken verwendet wird.

8. GENEHMIGUNG

Alle Leistungen Markus Noppeney sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Mit der Freigabe gibt der Kunde seine Zustimmung zur Produktion in der vorgelegten Fassung.

9. TERMINE

Markus Noppeney bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Markus Noppeney eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Markus Noppeney. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von  Markus Noppeney. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Markus Noppeney, MSc Büro für Bildung und Organisationsentwicklung – entbinden Markus Noppeney von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

10. GEWÄHRLEISTUNG

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistungserbringung durch Markus Noppeney schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Markus Noppeney zu.

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Markus Noppeney beruhen.

Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt Markus Noppeney keinerlei Haftung.

11. EIGENTUM DER KUNDEN

Unter Eigentum des Kunden werden all jene Produkte, Leistungen, Räumlichkeiten, etc. verstanden, die durch den Kunden für die Erbringung der Leistung bereitgestellt werden. In diesem Fall werden diese Produkte, Leistungen, Räumlichkeiten, etc. vertraglich definiert. Es wird sichergestellt, dass diese verwendeten Produkte, Leistungen, Räumlichkeiten, etc. so behandelt werden, dass sie im ursprünglichen Zustand erhalten bleiben. Qualitätseinbußen die auf Grund fehlerhafter/mangelhafter beigestellter Produkte auftreten gehen immer zu Lasten des Auftraggebers.

12. HAFTUNG

Markus Noppeney, MSc Büro für Bildung und Organisationsentwicklung wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von Markus Noppeney vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von Markus Noppeney vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von Markus Noppeney vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung Markus Noppeney für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Markus Noppeney nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) Markus Noppeney selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Markus Noppeney schad- und klaglos: Der Kunde hat Markus Noppeney somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Markus Noppeney aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

13. ANZUWENDENDES RECHT

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Markus Noppeney ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

14. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist der Sitz von Markus Noppeney, MSc Büro für Bildung und Organisationsentwicklung. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Markus Noppeney und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird A- 6500 Landeck als örtlich und sachlich zuständiges Gericht vereinbart.